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§ 2 charges, the amount of remuneration payable and generalarrangements for the care of children in urban nurseries (1) Mandatoryelements of this contract, the service charges and general regulationsfor the care of children in municipal nurseries in the current version.(2) In of the charging order is determined by the institution inaccordance with the provisions of Section 20 of the Nds.

!! § 2 Entgeltordnung, Höhe des zu entrichtenden Entgeltes und Allgemeine Regelungen zur Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten (1) Verbindliche Bestandteile dieses Betreuungsvertrages sind die Entgeltordnung und die Allgemeinen Regelungen zur Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten in der jeweils geltenden Fassung.(2) In der Entgeltordnung bestimmt der Träger nach Maßgabe des § 20 des Nds.

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Kindertagesstätte law reasonably iSd § 315 BGB, the amount of themonthly fee to be paid, in particular composed of the parentalcontribution and meal expenses. (3) The general regulations for thecare of children in urban nurseries determine and in particular itsopening hours and general operation of the nursery.

Kindertagesstättengesetzes nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 BGB die Höhe des monatlich zu entrichtenden Entgeltes, das sich insbesondere zusammensetzt aus dem Elternbeitrag und der Verpflegungskostenpauschale.(3) Die Allgemeinen Regelungen zur Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten bestimmen insbe sondere die Offnungszeiten und den allgemeinen Betriebsablauf der betreffenden Kindertagesstätte.

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§ 3 Beginn der Beitragspflicht, Fälligkeiten

Das Entgelt ist vom o.g. Vertragsbeginn bis zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Ablauf der o.g. Betreuungszeit oder Kündigung) monatlich zu entrichten und bis zum 5. eines Monats im voraus zu zahlen (Bankverbindung: Sparkasse Göttingen, BLZ 26050001, Kto-Nr. 2550). Mehrere Elternteile / Sorgeberechtigte haften als Gesamtschuldner/innen.

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Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres wird den Sorgeberechtigten / Eltern die Höhe des zu entrichtenden Entgeltes mitgeteilt; im Laufe des Jahres erfolgen weitere Mitteilungen nur bei Anderungen des geschuldeten Entgeltes.

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§ 4 Elternbeitrag; Verpflichtung zur Mitteilung von wesentlichen Veränderungen

Die Sorgeberechtigen / Eltern sind nach Maßgabe der Entgeltordnung verpflichtet, wesentliche Veränderungen dem Träger unverzüglich mitzuteilen.

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Wesentliche Veränderungen sind insbesondere Anderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe des Entgeltes auswirken können( 4 Entgeltordnung).

§ 5    Veränderung des Elternbeitrages

Der Träger behält sich gemäß § 14 der Entgeltordnung vor, die Höhe des Elternbeitrages sowie der Verpflegungskostenpauschale aufgrund steigender Personal- und Sachkosten, sowie zur allgemeinen Erhöhung des Elternanteils an der Finanzierung der Gesamtkosten neu festzusetzen.

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Theterms and arrangements for care of children in urban nurseries ofStadtGöttingen, including Rules on the termination of the counselingrelationship, opening times undSchließzeiten, cooperation betweenparents and the establishment and illness of the child included.

§ 6    Kündigungen

Es gelten die Allgemeinen Regelungen zur Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten der StadtGöttingen, die u.a. Regelungen über die Beendigung des Betreuungsverhältnisses, Öffnungszeiten undSchließzeiten, Zusammenarbeit zwischen Eltern und Einrichtung und Krankheit des Kindes enthalten.

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The parents / guardians agree to the application of these conditions. § 7 debiting procedure The obligation to participate in the direct debit procedure is part of the service contract.

DieEltern/Sorgeberechtigten sind mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden.

§ 7    Lastschrifteinzugsverfahren

Die Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.

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Sofern im Einzelfall das monatlich fällige Entgelt gern. § 4 der Entgeltordnung nicht über das Lastschrift einzugsverfahren eingezogen werden kann, ist gern.

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§ 11 der Entgeltordnung ein Zuschlag von monatlich 1 Euro zu entrichten.

§ 8    An die Eltern / Sorgeberechtigten ausgehändigte Unterlagen

Die Eltern / Sorgeberechtigten bestätigen die Entgegennahme und Kenntnisnahme von folgenden Unterlagen:Entgeltordnung und Allgemeine Regelungen zur Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten in den zur Zeit geltenden Fassungen, sowie den Aufnahmeschein/Ärztliche Bescheinigung.

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Data StorageThe parents/ allow storage and

§ 9    Datenspeicherung

Die Eltern / Sorgeberechtigten sind mit der Erfassung, Speicherung und Bearbeitung der Daten dieses Betreuungsvertrages in der elektronischen Datenverarbeitung des Trägers einverstanden.

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§ 10    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. der in diesem Vertrag einbezogenen Entgeltordnung und Allgemeinen Regelungen zur Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

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Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzten, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§11    Veränderungen

Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

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Lastschrifteinzugsermächtigung

(bitte ausfüllen)Ich/Wir beauftragen hiermit die Stadt Göttingen, Fachbereich Jugend -Finanzen-, die von mir/uns zu zahlendenElternbeiträgeNerpflegungskostenpauschale in städtischen Kindertagesstätten bis auf Widerruf zu denFälligkeitsterminen (jeweils zum 5. des Monats) von meinem/unserem Konto abzubuchen.Verwendungszweck:    Elternbeiträge in städt.

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KindertagesstättenAbbuchungsermächtigung für das o.g. KindKontoinhaber:    Konto-Nummer:Name der Sparkasse/Bank:    Bankleitzahl:Göttingen, den    Unterschrift(en) wie bei der Sparkasse/Bank hinterlegt

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